Jährliche Kranunterweisung & weitere Geräteunterweisungen

Jährliche Unterweisung nach ArbSchG/DGUV Vorschrift 1

Alle Mitarbeiter, die auf Hubarbeitsbühnen, Hubmaststaplern, Telestaplern und Kranen arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden!

Zertifiziert von der DGUV.

Die Lösung: jährliche Sicherheitsunterweisung (online) für

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Vorteil: Jahresunterweisung Online und E-Learning im Arbeitsschutz: Lerninhalt und Didaktik

Gesetzlich festgelegte jährliche Sicherheitsunterweisung mit E-Learning (Online)

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Deshalb ist eine jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader & Krane wichtig

Der sichere Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Teleskopladern und Kranen ist nach dem Erwerb der Bedienberechtigung keineswegs ein Selbstläufer. Selbst erfahrene Bediener stehen im Arbeitsalltag immer wieder vor schwierigen Situationen, die beispielsweise durch veränderte Einsatzbedingungen, neue Gerätetypen oder betriebliche Abläufe ausgelöst werden können. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Krane sorgt dafür, dass vorhandenes Wissen aufgefrischt, potenzielle Neuerungen vermittelt und routinierte Arbeitsweisen kritisch hinterfragt werden.

Ziel der jährlichen Kranunterweisung bzw. der jährlichen Unterweisung für Teleskoplader und Hubarbeitsbühnen ist es, die Betriebssicherheit nachhaltig zu gewährleisten und Unfälle aktiv zu vermeiden. Denn in der Praxis können schon kleine Unachtsamkeiten oder falsche Handgriffe schwerwiegende Zwischenfälle nach sich ziehen. Die jährliche Unterweisung bietet die Gelegenheit, auf typische Gefährdungen aufmerksam zu machen, Verhalten zu reflektieren und sicherheitsgerechtes Handeln dauerhaft zu festigen.

Vorgaben rund um die jährliche Kranunterweisung und weitere Unterweisungen

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich in sicherheitsrelevante Themen einzuweisen. Die Unterweisungspflichten gründen auf dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 7 und 12) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitgeber verpflichten, nur unterwiesenes und qualifiziertes Personal mit der Bedienung dieser potenziell gefährlichen Arbeitsmittel zu beauftragen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben konkretisieren diese allgemeinen Anforderungen für die jeweiligen Gerätetypen.

  • Hubarbeitsbühnen: Die jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen-Bediener ist in der DGUV-Vorschrift 100-001 § 4 sowie im DGUV-Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966) klar geregelt.
  • Teleskoplader: Für Teleskoplader gelten die Unterweisungspflichten gemäß DGUV-Vorschrift 68 und DGUV-Grundsatz 308-009.
  • Krane: Die jährliche Kranunterweisung basiert auf der DGUV-Vorschrift 52, der DGUV-Regel 100-500 sowie der DGUV-Information 209-013.

Inhalte der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Krane im Überblick

Sinn und Zweck der jährlichen Kranunterweisungen und weiteren Geräteunterweisungen ist die Auffrischung der Grundkenntnisse, die Vermittlung aktueller Sicherheitsvorschriften sowie die Sensibilisierung für typische Gefahrensituationen. Die Wiederholung gewährleistet, dass Ihr Personal nach Jahren der Berufspraxis nicht in gefährliche Routinen verfallen und bezüglich aktueller Sicherheitsvorschriften auf dem neuesten Stand bleiben. Je nach Gerät werden in der Unterweisung unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. 

  • Hubarbeitsbühnen: Die Unterweisung für Hubarbeitsbühnen vermittelt die korrekte Beurteilung der Standsicherheit auf verschiedenen Untergründen, auch die Inhalte aus der PSAgA-Schulung werden wiederholt. Ihre Mitarbeiter lernen, wie sie Gefährdungen durch Hindernisse im Arbeitsbereich erkennen und das richtige Verhalten bei Notfällen anwenden. Die Unterweisung vermittelt zudem die korrekte Durchführung der täglichen Sichtprüfung und die Interpretation von Lastdiagrammen.
  • Teleskoplader: Im E-Learning-Modul für Teleskoplader steht die Vielseitigkeit dieser Geräte im Vordergrund. Die Teilnehmer vertiefen ihr Wissen zur Interpretation von Lastdiagrammen und zur Beurteilung der Standsicherheit bei verschiedenen Auslegerstellungen. Das Modul behandelt zudem den sicheren Umgang mit unterschiedlichen Anbaugeräten sowie die besonderen Anforderungen beim Einsatz auf unebenem Gelände.
  • Krane: In der jährlichen Kranunterweisung wird die sichere Lasthandhabung und die korrekte Einschätzung von Lastgewichten wiederholt. Ihre Mitarbeiter frischen ihre Kenntnisse aus der Anschläger-Schulung auf, Schwerpunkte sind die Auswahl geeigneter Anschlagmittel und die Kommunikation zwischen Kranführer und Anschläger. Das Modul wiederholt zudem die Risiken durch Witterungseinflüsse und das korrekte Verhalten bei widrigen Wetterbedingungen.

Jährliche Kranunterweisungen & weitere Unterweisungen bei Dornseiff absolvieren

Unser E-Learning-Angebot bietet Ihnen eine effiziente und rechtssichere Lösung für die vorgeschriebenen jährlichen Kranunterweisungen und weiteren Unterweisungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Terminplanungen oder Anfahrtszeiten, kein Fernbleiben vom Arbeitsplatz, stets aktueller Überblick über den Unterweisungsstand und erhebliche Kostenersparnis. Ihr Personal profitiert von räumlicher Unabhängigkeit, flexibler Zeiteinteilung und einer hohen Lerneffektivität.

Ihre Mitarbeiter stehen noch am Anfang ihrer Ausbildung? Natürlich können Sie bzw. Ihr Personal neben der jährlichen Unterweisung auch den dazugehörigen Hebebühnenschein, Kranschein oder Staplerschein erwerben. Wir beraten Sie gerne weiterführend.

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