Anwender PSAgA

Unterweisung für Persönliche Schutzausrüstung

  • Ihre Mitarbeiter arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen?
  • Tragen Ihre Mitarbeiter bei Tätigkeit PSAgA?
  • Müssen Sie den Arbeitsbühnenkorb in der Höhe verlassen?

Dann benötigen Ihre Mitarbeiter nach PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) eine PSAgA-Unterweisung (PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)!

Der Höhenausstieg aus der Hubarbeitsbühne ist – obwohl zunächst einmal verboten – nahezu alltäglich. Dieser Vorgang birgt ein erhebliches Risiko für die aussteigende Person! In vielen Fällen passieren Unfälle, weil die Mitarbeiter für den Höhensaustieg und der Arbeit unter Absturzgefahr nicht ausgebildet sind. Mit einer qualifizierten Anwenderschulung werden Bediener qualifiziert den Höhenausstieg vorzunehmen – und das legal!
Daher: Die Schulung Anwender PSAgA

Besprechung während der Anwender PSAgA Schulung

Sie brauchen die Schulung Anwender PSAgA!

  • Geschult wird in Theorie und Praxis
  • nach gesetzl Anforderungen PSA BV (PSA- Benutzungsverordnung)
  • nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Regel 112-198

Kategorie I: Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV R 112 – 198

Kategorie II: Aufbauschulung „Rettungstraining“ nach DGUV R 112 – 199

Schulungsdauer für Kursteilnehmer Anwender PSAgA: Basisschulung ca. 1 Tag, Aufbauschulung 0,5-1 Tag (je nach Größe der Schulungsgruppe und speziellen Anforderungen)

Kat. I ist Vorbedingung für die Teilnahme an Kat II

PSAgA Schulung - Teilnehmer seilt sich ab

Sie brauchen die Schulung Anwender PSAgA!

  • Geschult wird in Theorie und Praxis
  • nach gesetzl Anforderungen PSA BV (PSA- Benutzungsverordnung)
  • nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Regel 112-198

Kategorie I: Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV R 112 – 198

Kategorie II: Aufbauschulung „Rettungstraining“ nach DGUV R 112 – 199

Schulungsdauer für Kursteilnehmer Anwender PSAgA: Basisschulung ca. 1 Tag, Aufbauschulung 0,5-1 Tag (je nach Größe der Schulungsgruppe und speziellen Anforderungen)

Kat. I ist Vorbedingung für die Teilnahme an Kat II

Inhalte der Schulung

Seilzugangstechniker bei der Vorbereitung

Weitere Inhalte der Schulung

Kat. I Basisschulung (Benutzung PSAgA, DGUV R 112-198)

Kat. II l: Aufbauschulung mit Abseil- und Rettungsübung (DGUV R 112-199)

PSAgA-Schulung – Sicherheit für Arbeiten in der Höhe

Das Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen stellt besondere Anforderungen an die Sicherheit. Solche Tätigkeiten bergen erhebliche Absturzrisiken, weshalb hier eine Pflicht zum Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht. Für den richtigen Einsatz von PSAgA sind Fachkenntnisse und Praxiserfahrung entscheidend. Eine entsprechende Unterweisung vermittelt den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und sensibilisiert für potenzielle Gefahren.

In der PSAgA-Schulung bei Dornseiff lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie sich in absturzgefährdeten Bereichen sicher bewegen und im Notfall angemessen reagieren. Die Schulung kombiniert theoretische Grundlagen mit intensiven praktischen Übungen und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Vorschriften.

PSA gegen Absturz: Deshalb ist eine Schulung wichtig

Stürze aus großer Höhe gehören im Baugewerbe zu den häufigsten Ursachen für schwere Arbeitsunfälle. Wenn Mitarbeiter ohne PSAgA arbeiten oder die Ausrüstung falsch anlegen, drohen bei einem Sturz schwerste Verletzungen mit u. U. lebenslangen Folgen. Besonders gefährlich ist der ungesicherte Ausstieg aus Arbeitsbühnen in der Höhe, der zwar grundsätzlich verboten ist, in der Praxis aber dennoch häufig durchgeführt wird.

Hier trägt die PSAgA entscheidend zur Sicherheit bei. Sie besteht in der Regel aus einem Auffanggurt, Verbindungsmitteln (wie Bandfalldämpfern oder Höhensicherungsgeräten) sowie geeigneten Anschlagpunkten. Mangelnde Kenntnis über die korrekte Verwendung kann jedoch selbst bei vorhandener PSAgA zu gefährlichen Situationen führen. Falsch eingestellte Auffanggurte, unzureichendes Wissen über geeignete Anschlagpunkte oder die falsche Einschätzung von Absturzrisiken können die Schutzwirkung der Ausrüstung erheblich mindern.

Wer weiß, wie die Ausrüstung richtig angelegt wird, welche Anschlagpunkte geeignet sind und wie man sich bei einem Sturz verhält, minimiert das Risiko. Genau diese Fähigkeiten vermittelt die PSAgA-Schulung bei Dornseiff. Hier lernen Teilnehmer technische Grundlagen kennen und üben praxisnah den sicheren Umgang mit der Ausrüstung. Unsere Schulung bereitet Ihr Personal optimal auf das Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen vor.

Grundlagen der Dornseiff PSAgA-Unterweisung

Die PSAgA-Schulung bei Dornseiff orientiert sich an den verbindlichen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Ausbildung wird nach den strengen Anforderungen der DGUV Regeln 112-198 und 112-199 durchgeführt, was ein einheitlich hohes Qualifikationsniveau gewährleistet. Die Standards definieren die Mindestanforderungen für die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und stellen sicher, dass alle Teilnehmer nach Abschluss der Schulung sicher in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten können. Prinzipiell ist die Qualifikation ein Jahr lang gültig. Eine Wiederholungsunterweisung muss je nach Bedarf bzw. mindestens alle 12 Monate erfolgen, um die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen oder zu erweitern.

Die PSAgA-Schulung gliedert sich in zwei Kategorien: Die Kategorie I umfasst die Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV Regel 112-198 mit einer Dauer von etwa einem Tag. Die Aufbauschulung „Rettungstraining“ ist nach DGUV Regel 112-199 konzipiert und nimmt je nach Gruppengröße und Anforderungen zwischen einem halben und einem ganzen Tag in Anspruch. Bei weiterführendem Schulungsbedarf können Sie und Ihre Mitarbeiter bei Dornseiff auch weitere Qualifikationen wie den Kranschein sowie den Staplerschein erwerben.

Inhalte der PSAgA-Schulung im Überblick

Die PSAgA-Schulung bei Dornseiff vermittelt fundiertes Wissen, das Ihre Mitarbeiter dazu befähigt, sich sicher in absturzgefährdeten Bereichen zu bewegen.

DGUV Regel 112-198 Schulung

DGUV Regel 112-199 Aufbauschulung

PSAgA-Schulung & weitere Qualifikationen bei Dornseiff

Als Unternehmen tragen Sie eine Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Diese Verantwortung ist mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften gesetzlich verankert. Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Bußgelder und im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit einer professionellen PSAgA-Schulung bei Dornseiff investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und sorgen gleichzeitig für Rechtssicherheit.

Wenn Sie im Umgang mit der PSA gegen Absturz eine Unterweisung benötigen, sind Sie bei Dornseiff genau richtig. Bei uns profitieren Sie von einer bedarfsgerechten Ausbildung durch erfahrene, zertifizierte Trainer mit langjähriger Praxiserfahrung. Die Schulung wird sowohl als Grundkurs (Kategorie I) als auch als Aufbaukurs mit Rettungsübungen (Kategorie II) angeboten und kann flexibel an Ihrem Standort oder in unseren Schulungsräumen durchgeführt werden. Bei uns können Sie passend zur PSAgA-Schulung auch den Hebebühnenschein erwerben. Für Mitarbeiter, die zusätzlich mit Kranen arbeiten, bieten wir außerdem den Kranschein für verschiedene Krantypen an.

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