Der sichere Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Teleskopladern und Kranen ist nach dem Erwerb der Bedienberechtigung keineswegs ein Selbstläufer. Selbst erfahrene Bediener stehen im Arbeitsalltag immer wieder vor schwierigen Situationen, die beispielsweise durch veränderte Einsatzbedingungen, neue Gerätetypen oder betriebliche Abläufe ausgelöst werden können. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und Krane sorgt dafür, dass vorhandenes Wissen aufgefrischt, potenzielle Neuerungen vermittelt und routinierte Arbeitsweisen kritisch hinterfragt werden.
Ziel der jährlichen Kranunterweisung bzw. der jährlichen Unterweisung für Teleskoplader und Hubarbeitsbühnen ist es, die Betriebssicherheit nachhaltig zu gewährleisten und Unfälle aktiv zu vermeiden. Denn in der Praxis können schon kleine Unachtsamkeiten oder falsche Handgriffe schwerwiegende Zwischenfälle nach sich ziehen. Die jährliche Unterweisung bietet die Gelegenheit, auf typische Gefährdungen aufmerksam zu machen, Verhalten zu reflektieren und sicherheitsgerechtes Handeln dauerhaft zu festigen.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich in sicherheitsrelevante Themen einzuweisen. Die Unterweisungspflichten gründen auf dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 7 und 12) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitgeber verpflichten, nur unterwiesenes und qualifiziertes Personal mit der Bedienung dieser potenziell gefährlichen Arbeitsmittel zu beauftragen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben konkretisieren diese allgemeinen Anforderungen für die jeweiligen Gerätetypen.
Sinn und Zweck der jährlichen Kranunterweisungen und weiteren Geräteunterweisungen ist die Auffrischung der Grundkenntnisse, die Vermittlung aktueller Sicherheitsvorschriften sowie die Sensibilisierung für typische Gefahrensituationen. Die Wiederholung gewährleistet, dass Ihr Personal nach Jahren der Berufspraxis nicht in gefährliche Routinen verfallen und bezüglich aktueller Sicherheitsvorschriften auf dem neuesten Stand bleiben. Je nach Gerät werden in der Unterweisung unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.
Unser E-Learning-Angebot bietet Ihnen eine effiziente und rechtssichere Lösung für die vorgeschriebenen jährlichen Kranunterweisungen und weiteren Unterweisungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Terminplanungen oder Anfahrtszeiten, kein Fernbleiben vom Arbeitsplatz, stets aktueller Überblick über den Unterweisungsstand und erhebliche Kostenersparnis. Ihr Personal profitiert von räumlicher Unabhängigkeit, flexibler Zeiteinteilung und einer hohen Lerneffektivität.
Ihre Mitarbeiter stehen noch am Anfang ihrer Ausbildung? Natürlich können Sie bzw. Ihr Personal neben der jährlichen Unterweisung auch den dazugehörigen Hebebühnenschein, Kranschein oder Staplerschein erwerben. Wir beraten Sie gerne weiterführend.